Aserbaidschanische Zahnmediziner in Deutschland e.V.
Satzung & Vereinsstruktur
Verständliche Zusammenfassung der Satzung von AZD e.V.
Aserbaidschanische Zahnmediziner in Deutschland e.V., kurz AZD e.V., ist ein parteipolitisch neutraler, unabhängiger und bildungsorientierter Verein aserbaidschanischer Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Initiative entstand bereits im Jahr 2019 mit dem Ziel, aserbaidschanische Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner in Deutschland fachlich, beruflich und sozial zu unterstützen.
Im Jahr 2026 wurde AZD e.V. offiziell als Verein registriert und erhielt damit eine rechtlich strukturierte Grundlage für seine Arbeit.
Diese Seite gibt eine verständliche Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte unserer Satzung. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die beim Vereinsregister eingetragene vollständige Satzung.
Name, Sitz und Rechtsform
Der Verein trägt den Namen: Aserbaidschanische Zahnmediziner in Deutschland e.V.
Die Kurzbezeichnung lautet: AZD e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und besitzt die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Grundverständnis des Vereins
AZD e.V. versteht sich als professionelle, unabhängige und bildungsorientierte Vereinigung von aserbaidschanischen Zahnmedizinerinnen und Zahnmedizinern in Deutschland.
Der Verein steht für fachlichen Austausch, berufliche Förderung, Integration, Zusammenhalt und ein respektvolles soziales Miteinander innerhalb der zahnmedizinischen Gemeinschaft.
AZD e.V. ist parteipolitisch neutral und setzt sich für die gemeinsamen beruflichen Interessen seiner Mitglieder ein.
Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung der beruflichen und sozialen Integration aserbaidschanischer Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner in Deutschland.
Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
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fachliche und soziale Begegnungen
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Fortbildungen, Seminare und Informationsveranstaltungen
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Netzwerktreffen und kollegialen Austausch
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Unterstützung bei Integration und beruflicher Orientierung
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Mentoring-Programme für Studierende, Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger
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Förderung des Wissenstransfers zwischen deutschen und aserbaidschanischen Fachkräften
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Vermittlung von deutscher Sprache, Kultur und Gesellschaftsstruktur durch Bildungsangebote
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Zusammenarbeit mit Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen
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Austausch mit Hochschulen, Universitäten, Berufseinrichtungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Gesundheitsämtern und Behörden
Zielgruppen des Vereins
AZD e.V. richtet sich insbesondere an:
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Zahnärztinnen und Zahnärzte
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Zahnmedizinstudierende
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Zahnmedizin-Absolventinnen und -Absolventen
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Zahntechnikerinnen und Zahntechniker
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zahnmedizinische Fachangestellte
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Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
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Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger
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Bildungseinrichtungen und Förderer, die den Vereinszweck unterstützen
Damit schafft AZD e.V. eine gemeinsame Plattform für alle Personen und Institutionen, die zur fachlichen, beruflichen und sozialen Entwicklung aserbaidschanischer Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner in Deutschland beitragen möchten.
Gemeinnützige und selbstlose Tätigkeit
AZD e.V. verfolgt nach seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Eine Gewinnausschüttung an Mitglieder oder Dritte erfolgt nicht.
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die sich zu den Zielen und Zwecken von AZD e.V. bekennen.
Der Verein unterscheidet insbesondere zwischen:
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ordentlichen Mitgliedern
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Gastmitgliedern beziehungsweise außerordentlichen Mitgliedern
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Ehrenmitgliedern
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fördernden Personen oder Institutionen
Ordentliche Mitglieder können insbesondere approbierte und nicht approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte aserbaidschanischer Herkunft sowie Personen werden, die den Vereinszweck aktiv unterstützen.
Gastmitglieder können Personen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder sonstige Förderer sein, die dem zahnmedizinischen Berufsfeld oder dem Vereinszweck nahestehen.
Ehrenmitglieder können aufgrund besonderer Verdienste für den Verein oder die Gesellschaft durch Beschluss des Vorstands ernannt werden.
Aufnahme in den Verein
Die Aufnahme erfolgt auf Antrag. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand oder eine vom Vorstand beauftragte Geschäftsführung. Die Mitgliedschaft beginnt nach Maßgabe der Satzung grundsätzlich zum Monatsbeginn.
Der Verein kann die Mitgliedschaft von der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für die Mitgliedsbeiträge abhängig machen.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Ordentliche Mitglieder sind berechtigt, die Angebote, Beratungs- und Selbsthilfeeinrichtungen des Vereins im Rahmen der jeweiligen Beitragsgruppe in Anspruch zu nehmen.
Alle Mitglieder verpflichten sich, die Ziele des Vereins zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Vereinszweck, dem Vereinsfrieden oder dem Ansehen des Vereins schadet.
Die Mitglieder sind außerdem verpflichtet, die jeweils geltende Beitragsordnung zu beachten und ihre Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu entrichten.
Gastmitglieder und Ehrenmitglieder können an Mitgliederversammlungen teilnehmen, besitzen jedoch kein aktives und passives Wahlrecht.
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt.
Einzelheiten zu Höhe, Fälligkeit, Zahlungsweise und Beitragsgruppen werden in einer gesonderten Beitragsordnung geregelt.
Die Beiträge dienen der Finanzierung der satzungsgemäßen Vereinsarbeit, insbesondere von Bildungsangeboten, Veranstaltungen, Projekten, Verwaltung und Netzwerkaktivitäten.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch:
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Austritt
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Streichung von der Mitgliederliste
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Tod des Mitglieds
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Ausschluss aus wichtigem Grund
Ein Ausschluss kann insbesondere bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Satzung, bei Schädigung des Vereinszwecks, Verleumdung von Organmitgliedern oder Störung des Vereinsfriedens erfolgen.
Organe des Vereins
Die Organe von AZD e.V. sind:
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der Vorstand
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die Mitgliederversammlung
Die Organe des Vereins handeln im Interesse des Vereins und auf Grundlage der Satzung.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
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dem Vorsitzenden
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zwei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich und unentgeltlich nach den Beschlüssen und Richtlinien der Mitgliederversammlung.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich nach Maßgabe der Satzung.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Sie entscheidet insbesondere über:
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grundlegende Aufgaben des Vereins
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Wahl des Vorstands
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Entlastung des Vorstands
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Wahl der Rechnungsprüfer
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Mitgliedsbeiträge
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Satzungsänderungen
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Auflösung des Vereins
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie kann nach Maßgabe der Satzung auch online durchgeführt werden.
Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
Rechnungsprüfung und Finanzkontrolle
Die Mitgliederversammlung bestellt zwei Rechnungsprüfer.
Diese prüfen die Haushalts- und Wirtschaftsführung, den Jahresabschluss und die ordnungsgemäße Verwendung der Vereinsmittel.
Die Rechnungsprüfer berichten der Mitgliederversammlung über das Ergebnis ihrer Prüfung.
Datenschutz
AZD e.V. verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
Mitglieder haben insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde.
Personen, die für den Verein tätig sind, sind zur vertraulichen Behandlung personenbezogener Daten verpflichtet.
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit der in der Satzung vorgesehenen Mehrheit erfolgen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen gemäß Satzung an das Deutsche Rote Kreuz e.V.
Die Satzung wurde am 28. Januar 2026 in Berlin nach einem Antrag beim örtlichen Standesamt offiziell genehmigt.
Hauptbüro:
AZD e.V
Cambridger Str. 38
13349 Berlin
