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Der Weg zur Anerkennung in 4 Schritten
Deutsch Zertifikat
B2 oder C1
Für das Anerkennungsverfahren und die berufliche Tätigkeit in Deutschland ist in der Regel ein anerkanntes Deutschzertifikat auf dem Niveau B2 oder C1 erforderlich. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und zuständiger Behörde unterschiedlich sein.
Visum
Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Nicht-EU-Staaten benötigen für die Einreise und das Anerkennungsverfahren in Deutschland ein passendes Visum beziehungsweise einen geeigneten Aufenthaltstitel. Welches Visum erforderlich ist, hängt unter anderem vom Zweck des Aufenthalts, dem Stand des Anerkennungsverfahrens und einer möglichen Arbeitsstelle ab.
Fachsprachprüfung (FSP)
Die Fachsprachprüfung überprüft, ob ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte über ausreichende berufsbezogene Deutschkenntnisse verfügen. Geprüft werden insbesondere das Patientengespräch, die Anamnese, die zahnmedizinische Dokumentation sowie die fachliche Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen.
Kenntnisprüfung (KP)
Die Kenntnisprüfung kann erforderlich sein, wenn die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen zahnmedizinischen Ausbildung und der deutschen Ausbildung feststellt. Mit der Prüfung werden die fachlichen Kenntnisse und praktischen Kompetenzen überprüft, die für die Erteilung der Approbation notwendig sind.
